Sintertechnik GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 2024

Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen
  2. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind alle natürlichen oder juristischen Personen, oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden in keinem Falle Vertragsbestandteil.

Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen.
    (a) der Kunde nennt uns einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann
    (b) Die Ware wird zu Preisen und Bedingungen des jeweiligen Kaufvertrages geliefert. Der Vertrag gibt die vom Kunden genannten Anforderungen an das Produkt wieder.
    (c) Planungs- und Beratungsleistungen erstellen wir nur auf Grundlage eines gesonderten Vertrages
  3. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, wird der Eingang der Bestellung bestätigt. Diese Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann aber mit der Annahme-erklärung verbunden werden. Dem Kunden werden bei Bestellungsannahme die Vertragsbestimmungen per E-Mail übersendet.
  4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unseren Zulieferern.

Lieferfristen

  1. Da wir auf Zulieferer angewiesen sind, sind ausnahmslos alle angegebenen Lieferzeiten stets nur annähernd und unverbindlich.
  2. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden sind.
  3. Vereinbarte Lieferzeiten können nur bei Erfüllung der dem Kunden obliegenden Pflichten (z.B.      Beibringung etwaiger Unterlagen, Leistungen einer vereinbarten Anzahlung) eingehalten werden.
  4. Bei nachträglichen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Käufers kann die Lieferzeit angemessen                                       verlängert werden.
  5. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn wir bis zum Abruf die Ware versandt oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt haben.
    (5a) Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden
  6. Wir sind berechtigt, die Leistungen auf die Dauer einer Behinderung aufzuschieben und, wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Streikaussperrung, Rohstoff- und Energiemangel sowie Betriebs- und Transportstörungen bei uns oder bei Vorlieferanten sowie mangelnde Eigenbelieferung.
  7. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist.

Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns ausdrücklich an allen von uns gelieferten Waren das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
    (1a) der Kunde überprüft die Ware bei Lieferung auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den Lieferpapieren
    (1b) Befindet sich der Kunde mit der Entgegennahme der Ware in Verzug wird ihm eine Frist gesetzt. Beim Überschreiten dieser Frist verlangen wir eine Schadenspauschale von 20% des Warenwertes.
  2. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und gemäß den allgemeinen Regeln der Technik für diese Produkte weiterzuverwenden bzw. zu verbauen. Sollten diesbezüglich Unklarheiten herrschen, so verpflichtet sich der Kunde entsprechende Vorschriften bei uns einzuholen.
  4. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
  5. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Nr. 3 bzw. Nr. 4 dieser Bestimmung von Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

Zahlung

  1. Unsere Rechnungen sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Ausnahmen hiervon werden im Kaufvertrag festgehalten. Verpackungs- und Frachtkosten gehen zu Lasten des Kunden.
  2. Die am Tag der Lieferung geltende Umsatzsteuer tritt zum vereinbarten Preis hinzu.
  3. Bei einem Insolvenzantrag des Kunden können wir vom bestehenden Vertrag zurücktreten. §321 BGB bleibt unberührt. Der Kunde ist verpflichtet uns frühzeitig über eine drohende Zahlungsunfähigkeit zu informieren.
  4. Der Kunde hat während eines Zahlungsverzuges die Geldschuld in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
  5. Fristen gelten als eingehalten, wenn wir über den zu zahlenden Betrag verfügen können.
  6. Der Kunde hat nur ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.

Gefahrübergang

  1. Die Gefahr zufälligen Untergangs oder zufälliger Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
  2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
  3. Die Wahl des Versandweges und der Beförderung erfolgt nach unserem Ermessen, ohne Gewähr für die billigste Verfrachtung.
  4. Auf Verlangen des Kunden wird für eine Lieferung die vom Kunden gewünschte Versicherung auf seine Kosten abgeschlossen.

Mängelrechte

  1. Für eine nur unerhebliche Abweichung von der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Ware besteht kein Anspruch auf Sachmängel. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  3. Der Kunde muss uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung etwaiger Gewährleistungsansprüche, insbesondere auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadenersatz ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
  4. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt von Vertrag, steht ihm danach kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware bei Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist.
  6. Soweit der Kunde die Ware selbst nutzt oder die Ware ausschließlich an Unternehmen weiterverkauft wird, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware, bei sachgemäßem Umgang.
  7. Bei Zahlungsverzug und Kreditverfall des Kunden können wir die Gewährleistung verweigern, bis der Kunde seine Zahlungspflicht in dem Umfang erfüllt hat, die dem Wert unserer Lieferung abzüglich einer vorhandenen Mängeln entsprechenden Kaufpreisminderung entspricht.
  8. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertrags-gemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

Haftungsbeschränkungen

  1. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden.
  3. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens unsererseits entstanden sind, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Nutzungs- und Verwertungsrechte

  1. Wir behalten uns bei allen Zeichnungen und Skizzen sowie Werkzeugen und Vorrichtungen das Eigentum und die Urheberrechte sowie sonstige Rechte vor. Die Zeichnungen, Skizzen, Werkzeuge und Vorrichtungen dürfen ohne unsere Zustimmung anderen nicht zugänglich gemacht werden.
  2. Die Zeichnungen, Entwürfe und Unterlagen, welche der Kunde durch uns zur Verfügung gestellt bekommt, sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass eine unberechtigte Weitergabe auch durch seine Erfüllungsgehilfen nicht erfolgt.
  3. Für den Fall, dass der Kunde oder einer seiner Mitarbeiter gegen diese unter Nr.1 bis Nr. 2 genannten Pflichten verstößt, wird ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von € 50.000,00 berechnet. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt uns vorbehalten.

Gerichtsstand

  1. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Geschäftsbeziehung ist unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Anzuwendendes Recht

  1. Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.Es gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haager Konvention vom 01.07.1964 betreffend einheitliche Gesetze über den internationalen Kauf und das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.

 

Bei Online-Bestellung:

  1. Sie können eine Bestellung (verbindliches Vertragsangebot) per E-mail an: verwaltung@sintertechnik.com abgeben oder die von Ihnen ausgesuchte Ware im Warenkorb ablegen.
  2. Sie erhalten sofort eine Auftragseingangsbestätigung. Die Auftragsbestätigung mit voraussichtlicher Lieferzeit bekommen Sie nach 2 Tagen an Ihre hinterlegte E-mail-Adresse.
  3. Die in den Angeboten genannten Preise beinhalten nicht: gesetzliche Mehrwertsteuer, Verpackung und Versand, Zölle, Wechselkursgebühren etc.
  4. Erfolgt die Lieferung in Länder außerhalb der EU erfordert die Zollabwicklung einen von uns nicht zu beeinflussenden Zeitraum
  5. Die Zahlung ist per Vorkasse zu leisten sobald das Zollverfahren beendet ist. Die Ware wird erst versandt, wenn die Zahlung eingetroffen ist.
  6. Die Versendung erfolgt auf Ihre Gefahr. Auf Ihren Wunsch schließen wir eine Transportversicherung auf Ihre Kosten ab
  7. Teillieferungen sind zulässig und werden von uns in Rechnung gestellt.
  8. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.